In unseren Beschäftigungsprojekten können derzeit Menschen über folgende Maßnahmen tätig werden:- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH)
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für Menschen ohne festen Wohnsitz (Wohnungsnotfall-AGH)
- Arbeitsgelegenheiten mit besonderem sozialpädagogischem Betreuungsaufwand gemäß §§67-69 SGB XII (TSTE-AGH)
- ESF-Maßnahmen für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (MAI-Motivieren- Aktivieren-Integrieren)
Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) und die Zuweisung durch die ARGE in der Stadt Aachen. Praktika sind nach Absprache möglich.
Recycling von Alt- und Wertstoffen
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